Der Begriff "Inkasso" bezeichnet die Realisierung von Forderungen.
Inkassounternehmen widmen sich den klassischen Aufgaben des
Forderungsmanagements, d. h. dem Forderungseinzug, durch psychologisches Einfühlungsvermögen, Taktik, Beharrlichkeit und
umfassende Rechtskenntnisse.
Der Einzug fremder Forderungen ist eine Rechtsdienstleistung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Inkassodienstleistungen dürfen nur diejenigen natürlichen und juristischen Personen erbringen, die beim Präsidenten des Landgerichts einen
Antrag auf Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister gestellt haben
und registriert sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG). Eine Registrierung erfolgt nur,
wenn die Inkassodienstleister
- die erforderliche persönliche Eignung und Zuverlässigkeit besitzen
(§ 12 Abs. 1 Nr. 1 RDG),
- über die erforderliche theoretische und praktische Sachkunde verfügen
(§ 12 Abs. 1 Nr. 2 RDG),
- den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung vorweisen
(§ 12 Abs. 1 Nr. 3 RDG).
Der Landgerichtspräsident veranlasst die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.
Markötter Inkasso wurde durch den Präsidenten des Landgerichts
Nürnberg-Fürth registriert.