Außenstände?
Wir ziehen Ihre
Forderungen ein!
Was ist Inkasso?

Der Begriff "Inkasso" bezeichnet die Realisierung von Forderungen.

Inkassounternehmen widmen sich den klassischen Aufgaben des
Forderungsmanagements, d. h. dem
Forderungseinzug, durch
psychologisches Einfühlungsvermögen, Taktik, Beharrlichkeit und
umfassende Rechtskenntnisse
.

Der Einzug fremder Forderungen ist eine Rechtsdienstleistung nach dem
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Inkassodienstleistungen dürfen nur diejenigen natürlichen und juristischen Personen erbringen, die beim
Präsidenten des Landgerichts einen
Antrag auf Eintragung in das
Rechtsdienstleistungsregister gestellt haben
und registriert sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG). Eine Registrierung erfolgt nur,
wenn die Inkassodienstleister

- die erforderliche persönliche
Eignung und Zuverlässigkeit besitzen
   (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 RDG),
- über die erforderliche
theoretische und praktische Sachkunde verfügen
   (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 RDG),
- den Abschluss einer
Berufshaftpflichtversicherung vorweisen
   (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 RDG).

Der Landgerichtspräsident veranlasst die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.

Markötter Inkasso wurde durch den Präsidenten des Landgerichts
Nürnberg-Fürth registriert
.
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